« Warum IBC Container die beste Lösung sind »
Diesel und Biodiesel sind die beiden wichtigsten Kraftstoffe in der Landwirtschaft. Ohne sie läuft auf dem Bauernhof kaum etwas. Eine Eigenbedarfstankstelle gehört gewissermaßen zur Grundausstattung. Klar, dass dabei auch IBC Container für die Kraftstoff-Lagerung zum Einsatz kommen. Was es im Zusammenhang mit einem IBC und Diesel zu beachten gibt, was erlaubt ist und was nicht, können Sie direkt hier nachlesen.
Wer Diesel lagern möchte oder muss, um ihn landwirtschaftlich zu nutzen, kommt an einem Intermediate Bulk Container (IBC) kaum vorbei. Gerade für kleinere Betriebe und Nebenerwerbslandwirte ist er ideal. Mit ihm lässt sich eine perfekte Eigenbedarfstankstelle auf dem Bauernhof einrichten. Die großen Vorteile dabei: Geringe Kosten, große Sicherheit, ein leichtes Handling und verhältnismäßig wenige gesetzliche Auflagen. Allerdings eignet sich nicht jeder Container dafür, Kraftstoff zu lagern. Er muss dafür zugelassen sein. Auch sonst gilt es, die Vorschriften im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern stets im Blick zu haben.
Bei Mengen bis zu 1000 Litern Diesel oder Biodiesel sind IBCs allerdings die optimale Lösung. Mit ihnen wird das Diesel lagern in der Landwirtschaft beinahe schon zum Kinderspiel – jedenfalls dann, wenn man ein paar grundlegende Regeln beachtet. Welche diese sind und was es sonst noch alles zu beachten gilt, steht gleich hier.
Diesel lagern in der Landwirtschaft: Die Voraussetzungen
Diesel zu lagern ist für Landwirte eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit. Bei den großen Mengen, die da zwangsläufig verbraucht werden, wäre es viel zu aufwendig und zeitintensiv mit dem Traktor jeweils zur nächsten Tankstelle zu fahren. Die Eigenbedarfstankstelle auf dem Hof spart Zeit und Kosten. Klar ist allerdings auch, dass dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Diesel ist grundsätzlich ein gefährlicher Stoff, der erhebliche Umweltschäden anrichten kann. Er muss deshalb stets so gelagert werden, dass er nicht ungewollt in die Natur gelangen kann. Das stellt natürlich hohe Anforderungen an die Lagerbehältnisse. Prinzipiell sind einwandige Kunststoffbehälter wie etwa IBC Tanks vom Gesetzgeber zugelassen. Das bedeutet aber nicht, dass sich jeder IBC dafür eignet, Kraftstoff zu lagern. Er muss vielmehr speziell vom Hersteller dafür zugelassen sein. Es braucht zwingend ein sogenanntes Übereinstimmungszeichen.
Außerdem muss sich jeder Nutzer unbedingt genau an den angegebenen Anwendungsbereich halten. Der wiederum kann sehr eng gefasst sein. Ein IBC für Diesel eignet sich in der Regel beispielsweise nicht für Biodiesel und umgekehrt. Außerdem muss der Container neu sein und in regelmäßigen Abständen auf Dichtheit und weitere Eignung überprüft werden.
Perfekt für bis zu 1000 Liter Kraftstoff
Die einfachste Variante, um in der Landwirtschaft Kraftstoff zu lagern, ist sicherlich ein IBC Container mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1000 Litern. Bei dieser Mengenobergrenze kann der Tank nämlich ohne spezielle Auffangvorrichtung oberirdisch platziert werden. Bei einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Litern ist hingegen der Bau einer Auffangvorrichtung erforderlich. Unterhalb dieser Grenze reicht eine feste, flüssigkeitsundurchlässige Fläche als Standort vollkommen aus.
Eine derartige Fläche kann zum Beispiel ein Boden aus Beton sein, wie er in vielen Garagen und Schuppen in der Landwirtschaft zu finden ist. Der große Vorteil liegt damit klar auf der Hand: Man erspart sich umfangreiche und teure Umbaumaßnahmen. Kostensparend wirkt sich ebenfalls aus, dass unterhalb der 1000-Liter-Grenze keine festen Leitungsanschlüsse und kein Grenzwertgeber erforderlich ist. Vorgeschrieben sind lediglich regelmäßige Sichtkontrollen durch den Betreiber, die den Container und die dazugehörigen Leitungen auf ihre Dichtheit überprüft.
Eine Menge von 1000 Litern Diesel ist natürlich nicht besonders viel. Vor allem bei größeren Bauernhöfen mit einem umfangreichen Fuhrpark kommt man damit nicht besonders weit. Zwar lassen sich natürlich grundsätzlich mehrere 1000-Liter-Container aufstellen, jedoch kann das dazu führen, dass die zuständige Aufsichtsbehörde feste Leitungen sowie eine Auffangwanne oder gar einen Auffangraum vorschreibt. Die Handhabung ist hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Apropos Behörden: Ein IBC für Diesel, der das Fassungsvermögen von 1000 Litern nicht überschreitet, ist nicht genehmigungspflichtig. Allerdings muss er der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden. Anders ausgedrückt: Man muss formlos mitteilen, dass sich so ein Container zur Diesellagerung auf dem Hof befindet.
Die kleine Tankstelle für die Landwirtschaft
Mit dem Container allein ist es natürlich noch nicht getan. Er ist zwar das zentrale Element wenn es um das Diesel lagern in der Landwirtschaft geht, jedoch macht er nur mit dem nötigen IBC-Zubehör Sinn – schließlich muss der Kraftstoff ja erst einmal in den IBC gelangen und von dort auch in den Tank des Traktors oder anderer Maschinen.
Unerlässlich ist dafür meist eine Pumpe. Dies kann sowohl eine einfache Handpumpe sein oder eine elektrisch betriebene. Außerdem ist eine spezielle Befülleinrichtung vorgeschrieben, die garantiert, dass beim Auftanken kein Treibstoff daneben geht. Eine gesonderte Anlage zur Entlüftung kann man sich bei 1000-Liter-Containern allerdings sparen. Hier reicht die manuelle Entlüftung vollkommen aus. Die muss dann allerdings auch regelmäßig und zuverlässig durchgeführt werden.
Sinnvoll ist es im Übrigen auch, den gesamten Container auf einem sogenannten IBC Gestell zu platzieren. Das erleichtert das Handling und insbesondere die Entnahme enorm. Insgesamt ist die Einrichtung einer kleinen Eigenbedarfstankstelle in der Landwirtschaft also gar nicht so aufwendig. An die wenigen gesetzlichen Vorgaben sollte man sich dennoch schon aus eigenem Interesse halten.