Zisterne
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Braucht man eine Genehmigung für die Zisterne?

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Die Regenwassernutzung rund um Haus und Garten ist heute zwar noch kein umfassender Standard. Zumindest als Gießwasser hat sich das Sammeln und Verwenden von Niederschlägen aber landauf und landab etabliert. Je mehr Wasser verbraucht wird, umso größer muss auch der Speicher sein. Oft reicht dann eine einfache Regentonne oder ein IBC Container mit Regensammler nicht mehr aus. Die leistungsfähige Alternativlösung ist eine Zisterne. Aber Moment! Braucht man eine Genehmigung für die Zisterne und was gilt es von Seiten des Gesetzgebers sonst noch alles zu beachten?

Was genau ist eine Zisterne?

Eine Zisterne ist ein Regenspeicher. Im Gegensatz zu Regentonnen oder anderen mobilen Tanks handelt es sich bei Zisternen allerdings um Bauwerke. Ein Tank wird dann zum Bauwerk, wenn er einerseits aus Baustoffen erstellt und andererseits für einen dauerhaften Verbleib an Ort und Stelle ausgerichtet ist. Keine Rolle spielt dagegen die Frage, ob der Regenwassertank oberirdisch errichtet oder im Boden eingegraben wird. Ebenso kann es sich um eine Kunststoffzisterne oder ein Bauwerk aus Beton oder Stahl handeln. Aus rechtlicher Sicht besteht kein Unterschied. Am verbreitetsten ist heute wohl die im Erdreich eingegrabene Speicherlösung, da sie nahezu keine Grundfläche im Garten verbraucht und bei entsprechender Belastbarkeit sogar unter einem Carport oder einem Stellplatz verschwinden kann.

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Braucht man eine Genehmigung für die Zisterne?

Welche Bauwerke einer Genehmigung bedürfen, regeln die Bundesländer in eigener Zuständigkeit. Vor allem untergeordnete Bauwerke, die auch städtebauliche keine Auswirkungen nach sich ziehen, sind meist verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung möglich. Eine Baugenehmigung für eine Zisterne ist in aller Regel dann entbehrlich, wenn es sich um einen drucklosen Behälter handelt, in dem auch keine wassergefährdenden Stoffe gelagert werden. Hinzu kommt eine Obergrenze beim Fassungsvermögen, die meist in der Größenordnung um 50 m3 liegt. Erst beim Überschreiten dieser Rahmenparameter wird eine Zisterne genehmigungspflichtig und muss dasselbe Verfahren durchlaufen, wie es bei jedem Wohnhaus und jeder Fabrikhalle der Fall ist.

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Verfahrensfrei – aber zulässig!

Ein häufiger Fehler bei der Frage nach der Genehmigung von Zisternen ist die gedankliche Gleichstellung von Verfahrensfreiheit und Zulässigkeit. Hier sollten Sie unbedingt klar trennen. Was kein baurechtliches Verfahren braucht, muss trotzdem zulässig sein. Das heißt, Ihr Speicherbauwerk muss sich trotzdem an alle rechtlichen Vorgaben halten, die der Gesetzgeber rund um das Thema erlassen hat.

Keine Genehmigung für die Zisterne – darauf sollten Sie trotzdem achten

Die Frage ist nun, welche Rechtsbereiche abseits der Frage nach der Genehmigung für die Zisterne zu beachten sind. Hier zeigt sich eine ganze Fülle unterschiedlicher Themenfelder, die zu beachten sind. So tritt die eigentliche, nicht erforderliche Genehmigung rasch in den Hintergrund, da die Inhalte weiterhin zu beachten sind und lediglich der formelle Rahmen des Genehmigungsverfahrens entfällt.

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Wasserrecht – Ländersache

An erster Stelle steht bei einem Speicher für Regenwasser natürlich das Wasserrecht. Auch hier unterliegen die detaillierten Regelungen dem jeweiligen Landesrecht. Im Einzelfall, beispielsweise beim Bodeneinbau in einem Wasserschutzgebiet, kann eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich sein. Idealerweise fragen Sie deshalb vor der Umsetzung Ihres Vorhabens bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde im Landratsamt nach und klären eventuelle Vorgaben und Einschränkungen frühzeitig ab.

Der Bebauungsplan – mögliche Vorschriften zur Regenwasserbehandlung

Auch ein vorhandener Bebauungsplan kann zu Zisternen bestimmte Vorgaben machen. Zwar unterliegen diese weder der bauplanungsrechtlichen Beurteilung noch brauchen Sie eine baurechtliche Genehmigung. Allerdings kann ein Bebauungsplan beispielsweise den Einbau einer Retentionszisterne vorschreiben und sogar deren Mindestgröße definieren. Das Ziel solcher Regelungen ist die Kontrolle des Niederschlagsabflusses in den öffentlichen Kanal. Da Ihr Ziel aber ja ohnehin die Nutzung des aufgefangenen Wassers ist, steht Ihre Idee damit solchen Vorgaben normalerweise nicht entgegen.

Die DIBT-Zulassung – Garant für ein geprüftes Produkt

Das Deutsche Institut für Bautechnik, kurz DIBT, ist die Institution in Deutschland, die Baustoffen und Bauteilen eine Zulassung erteilt. Die DIBT-Zulassung ist für eine Beton- oder Kunststoffzisterne zwingend erforderlich, um überhaupt eingebaut werden zu dürfen. Man könnte sagen, die Zulassung stellt eine Art Genehmigung für die Zisterne dar, ähnlich der allgemeinen Betriebserlaubnis bei Kraftfahrzeugen oder anderen Material- und Typenzulassungen sonstiger technischer Themenfelder. Die Prüfung und Zulassung durch das Institut stellt sicher, dass die eingesetzten Baustoffe allen Vorgaben entsprechen und das Produkt auch tatsächlich die Leistung bringt, die der Gesetzgeber dafür vorsieht. Im Falle der Regenspeicher sind typische Fragestellungen die Tauglichkeit des Rohstoffs, etwa des Kunststoffs, die statische Stabilität und die Ausführung der Befüll- und Entnahmeeinrichtungen. Auch eine mögliche Befahrbarkeit durch PKW oder gar LKW wird hier geprüft und über die Zulassung bestätigt.

Betonzisterne / Regenwasserzisterne im Erdreich - Braucht man eine Genehmigung für die Zisterne?
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Technische Vorschriften rund um den Regenwassertank

Zuletzt gilt es, beim Einbau Ihres Regenspeichers verschiedene technische Vorschriften zu beachten. Sei es beim Aushub der Grube für den Tank, dem Verfüllen oder der Sicherung des Domschachts. Hier regeln meist sehr speziell ausgerichtete DIN-Normen, welche Vorgaben allgemein umzusetzen sind. Nur die wenigsten DIN-Normen haben zwar Gesetzescharakter. Das heißt, eigentlich dürfen Sie jederzeit von diesen Vorgaben abweichen. Allerdings binden viele Hersteller ihre Gewährleistungsgarantie an einen regelkonformen Einbau. Damit erhalten die einschlägigen DIN-Normen quasi Rechtscharakter und sind für Sie auf jeden Fall von Bedeutung.

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Meist verfahrensfrei und trotzdem viel zu beachten – Zisternenbauwerke aus rechtlicher Sicht

Die Regenwassernutzung ist mit einem Regenspeicher heute kein Problem mehr. In den allermeisten Fällen brauchen Sie nicht einmal eine Genehmigung für die Zisterne. Und doch müssen Sie viele verschiedene rechtliche Sachverhalte berücksichtigen und prüfen. Denn keine Genehmigung heißt noch lange nicht immer und überall zulässig. Gehen Sie deshalb umsichtig vor und klären Sie frühzeitig alle Themen mit dem Hersteller und der zuständigen Wasserrechtsbehörde. Dann steht einem Stück mehr Nachhaltigkeit im heimischen Garten ganz ohne förmliche Genehmigung und dennoch technisch und rechtlich einwandfrei nichts mehr im Wege.