Manchmal ist es gut, etwas Kraftstoff auf Vorrat zu haben. Wenn Benzin oder Diesel gerade günstig sind, bietet es sich natürlich an, sie zu bunkern. Weil es sich dabei aber um leicht brennbare Flüssigkeiten handelt, setzt der Gesetzgeber der heimischen Lagerung sehr enge Grenzen. Welche konkreten Vorschriften es dabei zu beachten gilt und worauf es sonst noch ankommt, erfahren Sie hier.
Brennstoffe im Keller: Eine gute Idee?
Benzin zu lagern mag so manchem reizvoll erscheinen – vor allem dann, wenn die Kraftstoffpreise ausnahmsweise gerade im Keller sind. Dann kann es sich durchaus lohnen, einen gewissen Vorrat anzulegen. Die Frage ist nur: Darf man das? Darf man Benzin im Keller lagern? Oder in der Garage? Die Antwort darauf: Grundsätzlich darf man auch bei sich zu Hause Kraftstoff aufbewahren. Allerdings dürfen dabei bestimmte Mengen nicht überschritten werden. Außerdem muss die Lagerung in dafür geeigneten Gefäßen stattfinden. Der Gesetzgeber ist da ziemlich rigoros. Kein Wunder: Bei Benzin oder Diesel handelt es sich um brennbare und zudem leicht entzündliche Stoffe. Schon die Ausdünstungen können Feuer fangen und damit großen Schaden anrichten. Da versteht es sich beinahe von selbst, dass beim Speichern von Kraftstoffen höchste Vorsicht geboten ist. Schon alleine deshalb lohnt es sich, die Materie etwas näher zu beleuchten. Und natürlich geht es dabei auch um die Frage, ob man das damit verbundene Risiko wirklich eingehen möchte.
Die Vorschriften zur Lagerung von Kraftstoffen
Deutschland ist ein föderaler Staat. Viele Aufgaben werden nicht zentral geregelt, sondern liegen im Verantwortungsbereich der Bundesländer. Dazu zählt ausdrücklich auch der Brandschutz. Jedes Bundesland hat deshalb eine eigene Brandschutzverordnung. Wenn es darum geht, Diesel zu lagern oder Benzin, greifen zudem noch andere Vorschriften und Gesetze. So spielen dabei etwa noch die jeweiligen Garagen- und Stellplatzverordnungen und letztlich als einzig allgemeingültiges Gesetz auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Rolle. Das bedeutet aber nun nicht, dass sich die einzelnen Verordnungen fundamental unterscheiden würden.
Ganz im Gegenteil. Da aber der Aufbau differieren kann, ist es nahezu unmöglich, konkrete Paragraphen anzugeben. Was in der „Bayerischen Verordnung zum Bau und Betrieb von Garagen“ unter Paragraph 17, Absatz 4 steht, nämlich, dass in Garagen brennbare Stoffe nur in unerheblichen Mengen gelagert werden dürfen, steht in einer anderen Verordnung womöglich an ganz anderer Stelle. Dort wird allerdings auch zu finden sein, was der Gesetzgeber in diesem Fall unter einer unerheblichen Menge versteht – nämlich maximal 20 Liter Benzin und maximal 200 Liter Diesel. Der erhebliche Mengenunterschied erklärt sich übrigens aus der geringeren Gefahr, die von Diesel ausgeht. Er ist nämlich schlicht schwerer entflammbar.
Ganz konkret: Darf man Benzin im Keller lagern?
Während nun klar sein dürfte, wie es mit der Lagerung von Kraftstoff in einer Garage aussieht, bleibt noch die Frage: Darf man Benzin im Keller lagern? Auch die Antwort darauf ergibt sich aus den einzelnen Brandschutzverordnungen der Länder. Demnach ist die Lagerung grundsätzlich erlaubt. Allerdings darf es sich dabei maximal um 20 Liter handeln. Diese Menge gilt übrigens für den kompletten Kellerbereich und nicht nur für einen einzigen Kellerraum. Hat in einem Mietshaus jeder Mieter einen eigenen Kellerraum zur Verfügung, heißt das noch lange nicht, dass er darin auch die maximale Menge an Kraftstoff lagern darf. Er muss vielmehr abklären, ob seine Mitmieter ebenfalls Kraftstoffe deponieren und um welche Menge es sich dabei handelt. Viele Vermieter schließen übrigens in Mietverträgen aus, dass Mieter im Keller Benzin aufbewahren. Laut BGB dürfen sie das auch. Eigenheimbesitzer haben es da natürlich leichter. Allerdings gilt auch für sie die 20-Liter-Grenze. Neben der jeweiligen Brandschutzverordnung weisen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gebäude- und Brandschutzversicherungen entsprechende Vorschriften auf.
Letztlich kommt es auch auf die Behältnisse an
Es dürfte deutlich geworden sein, dass Benzin zu lagern von Vorschriften stark begrenzt wird. Dabei haben wir uns einen enorm wichtigen Aspekt noch gar nicht angesehen – nämlich die Lagerbehältnisse. Diese müssen ganz grundsätzlich für die Lagerung brennbarer Stoffe geeignet und zugelassen sein. Sie müssen außerdem verhindern, dass Dämpfe austreten können. Und sie müssen vor Beschädigungen weitgehend geschützt sein. Nutzt man beispielsweise einen Kanister, dann muss sich dieser absolut fest und luftdicht verschließen lassen. Außerdem sollte er aus einem möglichst robusten Material wie etwa hochdichtem Polyethylen (HDPE) gefertigt sein. Wer tatsächlich in seiner Garage 200 Liter Diesel lagern möchte, greift am besten auf einen Intermediate Bulk Container (IBC) zurück. Ein IBC Container erfüllt in der Regel alle sicherheitsrelevanten Vorgaben. Er lässt sich dank standardmäßig integriertem Auslaufhahn auch sehr leicht bedienen. Mehrfach verbaute Dichtungen sorgen zudem dafür, dass keine Dämpfe nach außen dringen können. Keine Frage: Der Intermediate Bulk Container oder schlicht IBC Container ist in diesem Fall das Mittel der Wahl. Auch er ist übrigens aus HDPE gefertigt.
Der Kanister im Auto
Der IBC in der Garage ist die Lösung, um eine große, erlaubte Menge Kraftstoff zu lagern. Mitunter will man aber auch nur etwas Vorrat im Auto mitführen. Dann führt am Kanister kein Weg vorbei. Doch auch hier gibt es Grenzen: Maximal 60 Liter sind erlaubt. Der ADAC empfiehlt aber beispielsweise aus Sicherheitsgründen höchstens zehn Liter an Kraftstoff mitzuführen. Der Kanister sollte dabei immer im Kofferraum, möglichst weit weg von den Autoinsassen untergebracht werden.
Wie sinnvoll ist ein Benzin-Depot?
Wie wir gesehen haben, ist es eine heikle Angelegenheit, Kraftstoff zu lagern. Selbst bei Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften geht von ihm eine grundsätzliche Gefahr aus. Die wenigsten Kanister lassen sich beispielsweise wirklich dauerhaft luftdicht verschließen. Es ist also gar nicht so unwahrscheinlich, dass giftige und letztlich auch brennbare Dämpfe entweichen können. Ein IBC Container ist aufgrund seiner Bauweise zwar sehr sicher, aber eben auch nicht vollkommen unverletzlich. Selbst das außerordentlich stabile Hart-Polyethylen kann brechen, wenn man in der Garage versehentlich dagegen fährt. Zudem gibt es gerade bei Dieselkraftstoff ein weiteres Problem: Er ist nämlich nicht unbegrenzt haltbar. In der Regel verliert er nach nur wenigen Monaten seine Zündfähigkeit und lässt sich nicht mehr nutzen. Dann muss er aufwendig entsorgt werden. Vor diesem Hintergrund und den damit verbundenen Problemen, scheint es nicht unbedingt sinnvoll zu sein, Kraftstoffe zu lagern.
Alternativen zur Einlagerung von Kraftstoffen
Es spricht sicherlich nichts dagegen, eine kleine Menge Kraftstoff im Auto mitzuführen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Wer jedoch aus Kostengründen einen größeren Vorrat anlegen möchte, sollte sich die Frage stellen, ob es dazu nicht Alternativen gibt. Benzin zu lagern ist sowieso nur in geringen Mengen möglich. Die mögliche Ersparnis hält sich also in Grenzen. Diesel wiederum hat gewissermaßen ein Verfallsdatum. Außerdem muss dafür ein IBC aus HDPE angeschafft werden. Vielleicht lassen sich Einspareffekte ja auch durch gezieltes Tanken erzielen – und zwar immer dann, wenn der Preis eher niedrig ist. Für einen Landwirt oder einen Unternehmer gelten übrigens komplett andere Regeln. Bei ihnen sind dann auch größere Mengen erlaubt. Letztlich bleibt es eine Frage der Abwägung und eine persönliche Entscheidung.