« Diese Sicherheitsvorkehrungen sind unabdingbar »
Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten erfordert nicht nur jede Menge Vorsicht, sondern muss auch mit großer Umsicht geschehen. Die Gefahr ist schließlich groß, dass die flüssigen Gefahrstoffe beim Lagern Feuer fangen und gewaltige Schäden anrichten können. Da versteht es sich von selbst, dass der Gesetzgeber besondere Schutzmaßnahmen vorschreibt. Auf was Sie dabei achten müssen und wie Sie IBC Container optimal absichern, steht hier.
Gefahren, die von brennbaren Flüssigkeiten ausgehen
Brennbare Flüssigkeiten stellen grundsätzlich eine Gefahr dar. Sie sind ungemein leicht entzündbar und deshalb mit größter Vorsicht zu behandeln. Ein kleiner Funke reicht meist schon, um unter Umständen eine riesige Katastrophe auszulösen. Deshalb gibt es eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften, die unbedingt einzuhalten sind, sollen leicht entzündbare Flüssigkeiten gelagert werden. Diese Vorschriften betreffen im Übrigen nicht nur Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel, sondern auch viele andere Säuren und flüssige Produktionsmittel. Meist handelt es sich ja um Unternehmen der Industrie und des Gewerbes, die brennbare Flüssigkeiten lagern müssen und wollen. Im privaten Bereich geht es in der Regel allenfalls darum, einen Vorrat an Benzin oder Diesel vorzuhalten. Allerdings gibt es auch hier deutliche Beschränkungen. Mehr als 20 Liter Benzin oder 20 Liter Diesel sind nicht erlaubt. Unternehmen wiederum brauchen vor der Einlagerung häufig eine grundsätzliche Erlaubnis dafür, diese hochgefährlichen Stoffe zu lagern. Hintergrund ist dabei stets die deutlich erhöhte Feuergefahr.
Lagerung brennbarer Flüssigkeiten: Auf was es ankommt
Nicht nur wenn es darum geht, Kraftstoff zu lagern, stellt sich die Frage, welche Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Leicht entzündbare Flüssigkeiten stellen ein grundsätzliches Risiko dar, das nach Möglichkeit minimiert werden soll. Deshalb hat der Gesetzgeber vor allem für Unternehmen genaue Vorschriften erlassen, was zu beachten ist. Dabei gibt es einige wichtige Grundsätze. Zunächst einmal muss die Lagerung stets so erfolgen, dass es zu keiner Gefährdung für Menschen, Tiere und Umwelt kommen kann. Absolut verboten ist es, brennbare Flüssigkeiten in Verkehrswegen wie Durchgängen, Treppenhäusern, Durchfahrten oder Flucht- und Rettungswegen zu lagern. Darüber hinaus sind auch geeignete Lagerbehältnisse zwingend vorgeschrieben. Diese Behältnisse müssen einerseits stabil genug sein, andererseits ist zwingend sicherzustellen, dass aus ihnen keine Dämpfe ins Freie dringen können. Je nach Umfang der eingelagerten Menge sind für entzündliche Flüssigkeiten auch bestimmte Lagerräume Pflicht. Man spricht dann von sogenannten Gefahrstofflagern. In der Regel werden sie ab einer Lagermenge von 1000 Litern gefordert. Ganz wichtig auch: Alle Personen eines Betriebs, die mit Gefahrstoffen hantieren, benötigen eine spezielle Sicherheitsunterweisung, die regelmäßig aufgefrischt werden muss und unter je nach Gefahrstoff Sicherheitskleidung.
Bauliche Gegebenheiten für gesetzeskonforme Lagerung von Gefahrstoffen
Ganz allgemein gilt, dass leicht entzündliche Gefahrstoffe auch in größeren Mengen nur in geeigneten und dafür auch zugelassenen Behältnissen gelagert werden dürfen. Ob die Behältnisse, als Beispielsweise ein Tank oder ein IBC den gesetzlich geforderten Bedingungen entspricht, entnimmt man am besten der Produktinformation des Herstellers. Das sichere Behältnis reicht aber bei großen Kontingenten nicht aus. Es muss vielmehr zusätzlich in einem sicheren Lagerraum platziert werden. Dieser Raum wiederum hat ebenfalls bestimmten Anforderungen zu genügen. So müssen beispielsweise die Wände, Decken und Türen aus einem nicht brennbaren Baustoff bestehen. Damit soll eine Brandübertragung verhindert werden. Die Lagerräume müssen zudem von angrenzenden Räumlichkeiten feuerbeständig abgegrenzt sein. Vorgeschrieben sind darüber hinaus auch sogenannte Auffangwannen, in denen der Tank platziert ist. Diese Auffangwannen müssen ein Fassungsvermögen haben, das mindestens dem kompletten Tankinhalt entspricht. Sie dienen damit als Schutz, sollte während der Lagerung der Tank unbeabsichtigt auslaufen. Zum Schluss fordert der Gesetzgeber auch noch, dass die Räume bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten auch gut durchlüftet werden können, um den Abzug gefährlicher Dämpfe sicherzustellen. Ach ja: Die Räume dürfen auch nur für die Lagerung genutzt werden.
Der IBC Container als sicheres Lagerbehältnis
Ein IBC bietet sich für die Lagerung von kleineren und mittelgroßen Mengen an Flüssigkeiten, die leicht entzündbar sind förmlich an. Insbesondere wenn es darum geht, Kraftstoff zu lagern, punktet der IBC. Gründe dafür sind seine enorme Stabilität seine hoher Auslaufschutz und nicht zuletzt auch seine leichte Bedienbarkeit. Ein weiterer Vorteil: Da sich IBCs sehr leicht transportieren lassen, entfällt meist das gefährliche Umfüllen. Natürlich ist so ein Container nicht in der Lage, einem Feuer standzuhalten. Das können jedoch auch andere Behältnisse nicht. Es geht ja vor allem darum, einer Feuergefahr zu begegnen bzw. diese Feuergefahr so gut wie möglich zu minimieren. „Leicht entzündbar“ stellt zunächst einmal ja nur ein potenzielles Risiko dar.
Wer IBC Container für Kraftstoffe oder andere flüssige Gefahrstoffe nutzen möchte, muss ihn auf jeden Fall mit einer Auffangwanne kombinieren. Die Container kommen dabei je nach Ausführung entweder auf oder direkt in die Auffangwanne. Sollten tatsächlich Flüssigkeiten austreten, landet diese somit unweigerlich in der Wanne. Natürlich muss dabei die Größe dem Inhalt des Containers entsprechen. Bei einem Fassungsvermögen der Tankblase von 1000 Litern sollte also auch die Wanne mindestens 1000 Liter problemlos fassen können. Selbstverständlich sind Auffangwannen auch für Fässer und Kanister empfehlenswert – selbst bei Mengen, wo es sich um keine gesetzliche Vorschrift handelt.
Lagerung brennbarer Flüssigkeiten: Verantwortungsvolles Handeln ist enorm wichtig
Die gesetzlichen Vorschriften im Umgang und bei der Einlagerung mit gefährlichen Stoffen sind das eine. Sie allein reichen allerdings nicht aus. Alle Personen, die mit diesen Stoffen zu tun haben, müssen stets äußerst verantwortungsvolles Handeln an den Tag legen. Die Feuergefahr ist häufig derart groß, dass Leichtfertigkeit oder auch nur ein unachtsamer Moment dramatische Folgen haben können. Es gilt: Vorsicht ist nicht nur die Mutter der Porzellankiste, sondern auch dringend angeraten, wenn es um leicht brennbare Gefahrstoffe geht.