« Benzin, Öl und Co. richtig aufbewahren »
Die Lagerung von Kraftstoffen ist grundsätzlich eine sehr heikle Angelegenheit – und zwar sowohl im privaten wie im gewerblichen Bereich. Da sich ihre hohe Entflammbarkeit schnell zu einer großen Gefahr entwickeln kann, ist die Lagerung beschränkt und rechtlich genau geregelt. Zentrale Punkte dabei sind die gelagerten Mengen und die Lagergefäße. Was es bei der Kraftstofflagerung zu beachten gilt und warum IBC Container sich dafür ideal eignen, können Sie hier erfahren.
Wie sehen die gesetzlichen Regelungen aus?
Die fossilen Energieträger Benzin, Diesel und Öl spielen in unserem Alltag eine zentrale Rolle. Vor allem unsere Mobilität wird ganz entscheidend von ihnen bestimmt. Klar, dass da so manch einer auf die Idee kommt, sich einen Vorrat anzulegen, wenn die Preise ausnahmsweise mal etwas im Keller sind. Dabei ist jedoch höchste Vorsicht geboten. Die Stoffe stellen eine potenzielle Gefahr dar und können erhebliche Schäden verursachen. Deshalb gibt es auch konkrete Vorschriften für die Kraftstofflagerung, die zwingend beachtet werden müssen. Tut man das nicht, drohen hohe Bußgelder. Kommt es zu einem Brand, kann bei Nichtbeachtung der jeweiligen Bestimmungen sogar der Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung verloren gehen. Diese Vorschriften haben einen guten Grund. Kraftstoffe sind immer auch Gefahrstoffe. Die einzelnen Regelungen zielen deshalb darauf ab, die Gefahren, die von einem Kraftstoff ausgehen können, zu minimieren.
Auf die Menge kommt es an
Bei der Kraftstofflagerung spielt als erstes die Menge, die gelagert werden soll, eine Rolle. Der Gesetzgeber hat im privaten Bereich relativ niedrige Obergrenzen gesetzt. Wer beispielsweise in seiner Garage Benzin lagern möchte, darf das zwar grundsätzlich tun, jedoch ist die Höchstmenge auf 20 Liter beschränkt. Eine größere Menge ist hingegen erlaubt, wenn es darum geht, Diesel zu lagern. Hier ist eine maximale Menge von 200 Litern möglich. Die Diskrepanz lässt sich schnell erklären: Diesel ist deutlich schwerer entflammbar als Benzin. Deshalb geht von ihm zumindest theoretisch auch eine geringere Gefahr aus. Übrigens muss die Kraftstofflagerung in der Garage immer in dafür geeigneten Gefäßen erfolgen. Diese müssen absolut dicht, fest verschließbar und zudem bruchsicher sein. Darüber hinaus ist auch eine gute Durchlüftung der Räumlichkeit zu gewährleisten. Eine nicht unerhebliche Gefahr stellen nämlich die Kraftstoff-Dämpfe dar, die zwangsläufig abgesondert werden. In einem relativ kleinen Raum, wie zum Beispiel einer Garage, werden sie ohne Durchlüftung schnell zu einem großen Problem. Kfz-Werkstätten dürfen natürlich in einem größeren Umfang Kraftstoffe lagern. Um ihre Arbeit erledigen zu können, benötigen sie vor allem erhebliche Mengen an Öl. Die eigentliche Lagerung von Kraftstoffen muss je nach Menge in separierten, nur zu diesem Zweck genutzten Räumen erfolgen.
Vorsicht bei der Lagerung im Keller
Die Kraftstofflagerung im Keller ist sogar noch stringenter geregelt, als die in der Garage. Egal, ob Benzin, Diesel oder Schmieröl – die Obergrenze liegt stets bei 20 Litern. Diese Menge bezieht sich dabei auf die Gesamtmenge an Kraftstoffen und auf den gesamten Kellerbereich. Besteht ein Keller aus mehreren Räumen ist es folglich nicht erlaubt, in jedem dieser Räume 20 Liter zu Lagern. Gerade in Mietshäusern, die über Kellerabteile für jede einzelne Mietspartei verfügen, kann das sehr schnell zum Problem werden. Es ist praktisch nicht möglich, hier tragfähige Absprachen zu treffen. Häufig wird deshalb die Kraftstofflagerung im Mietvertrag grundsätzlich untersagt. Dazu hat der Vermieter auch das Recht. Verstößt ein Mieter gegen diese Regelung kann der Vermieter den Mietvertrag wegen Vertragsverletzung nach nach § 573 Abs 2 Nr. 1 BGB kündigen. Angesichts der Situation auf dem Mietmarkt sollte man dieses Risiko besser nicht eingehen.
Wo die Kraftstofflagerung grundsätzlich verboten ist
Es gibt im heimischen Bereich eine ganze Reihe von Orten und Plätzen, an denen die Lagerung von Kraftstoffen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Dazu gehören Durchfahrten, Durchgänge aller Art, Flure und Dachräume. In der Wohnung dürfen zwar brennbare Flüssigkeiten gelagert werden, jedoch ist hier eine strenge Obergrenze von einem Liter festgesetzt worden. Benzin und Diesel haben in einer Wohnung an sich aber nichts zu suchen.
Warum sich IBC Container für die Kraftstofflagerung besonders eignen
Wer die erlaubten 200 Liter Diesel in seiner Garage lagern möchte, sollte sich nach Möglichkeit für einen Intermediate Bulk Container (IBC) als Lagergefäß entscheiden. Ideal dafür ist ein IBC mit einem Fassungsvermögen von 600 Litern. In seiner Tankblase bleibt damit genügend Platz, damit sich die Dieseldämpfe entfalten können. Allerdings muss die Blase in regelmäßigen Abständen bei geöffnetem Garagentor entlüftet werden. Das geschieht einfach dadurch, indem man den Deckel der Einfüllöffnung an der Oberseite des Containers abschraubt. Der große Vorteil eines IBCs ist allerdings, dass sich der Kraftstoff über die integrierte Auslaufarmatur leicht und sicher entnehmen lässt. Dies ist geradezu ein Kinderspiel, wenn der IBC auf einem passgenauen Gestell postiert wird. Darüber hinaus empfiehlt sich übrigens die Kombination mit einer Auffangwanne, die es ebenfalls passgenau im Handel gibt. Im Fall der Fälle ist man so definitiv auf der sicheren Seite. Für den Fall, dass Sie Benzin lagern möchten, bietet sich ein hochwertiger Kanister für die Lagerung an.
Lagerung von Kraftstoffen – lieber nicht
Auch wenn es noch so verlockend sein mag, Kraftstoffe bei niedrigen Preisen zu kaufen und dann einzulagern – es würde sich nur bei Diesel wirklich lohnen. Zum anderen geht man damit unnötige Risiken ein. Darüber hinaus sind Kraftstoffe auch nicht unbegrenzt haltbar. Man sollte von einer Lagerung im privaten Bereich lieber die Finger lassen. Übrigens beziehen sich all diese Angaben natürlich nicht auf ein Heizöl. Für die Lagerung von Heizöl im Zusammenspiel mit einer Ölheizung gelten gesonderte Vorschriften.